Definicija: [V]on den Mitgliedstaaten [der Europäischen Union] durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und/oder eine vertragliche Vereinbarung als ein von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesenes Gebiet, in dem die Maßnahmen, die zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Populationen der Arten, für die das Gebiet bestimmt ist, erforderlich sind, durchgeführt werden.
Opomba: Die Begriffe "besonderes Erhaltungsgebiet" (BEG) und "besonderes Schutzgebiet" (BSG) werden in einigen deutschen EU Texten nicht klar unterschieden. Im Gegensatz zum BEG, das ein nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet ist, ist ein BSG eigentlich ein nach Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet. Die FFH-Richtlinie definiert aber den Terminus "besonderes Schutzgebiet" anstatt korrekter "besonderes Erhaltungsgebiet". Dies verdeutlichen die englische und französische Sprachfassung dieser Vorschrift, die nicht den Begriff der Vogelschutzrichtlinie, sondern einen eigenen Gebietsbegriff verwenden, der zutreffender als "besonderes Erhaltungsgebiet" zu übersetzen wäre.