Definicija: Ausweisung der Berggebiete zum Zweck der Durchführung von Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen.
Opomba: Berggebiete werden je nach Zweck unterschiedlich definiert. Meist gibt die EU eine grobe Definition für den jeweiligen Zweck vor (z.B. Definition der benachteiligten Berggebiete in 1257/1999), die dann von nationalen und regionalen Normen spezifiziert wird. N.B. Die Termini "Bestimmung der Berggebiete" und "Klassifizierung der Berggebiete" scheinen, im Unterschied zum EU-Recht, in den Alpenkonventionstexten nicht als Synonyme verwendet zu werden. Demnach ist für die Alpenkonvention die Klassifizierung der Berggebiete ein zusätzlicher Schritt, der deren Bestimmung folgt.
Sobesedilo: [Vorrangige Forschungsthemen gemäß des Protokolls "Berglandwirtschaft" sind, unter anderem, die] Bestimmung und [die] Klassifizierung der Berggebiete aufgrund ihrer Höhenlage sowie ihrer klimatischen und geomorphologischen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Standortbedingungen.